Arbeiten mit Leitern und Steiggeräten im gewerblichen Bereich sind berufsgenossenschaftlichen Regelungen (UVV) unterworfen. Nach DGUV 208-016 (bisher BGI 694) hat ein Unternehmen dafür zu sorgen, dass von einer von ihm beauftragten Person Leitern und Tritte periodisch auf ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden müssen.
Zur Sicherheit, dass alle im Betrieb befindlichen Leitern periodisch geprüft werden, müssen alle Leitern nummeriert, ein Leitern-Kontrollbuch geführt und die jeweiligen Prüfungsergebnisse darin dokumentiert werden.
Schadhafte Leitern dürfen keinesfalls mehr benutzt werden und müssen entweder durch neue ersetzt oder repariert werden.
Nutzen Sie daher unser Angebot:
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung, Instandhaltung und Dokumentation der oben aufgeführten Einrichtungen bzw. Geräte in Ihrem Auftrag als Sachkundige für Leitern und Tritte.